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HLS-Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Offerten, Aufträge und Arbeiten der hls-service GmbH, Bahnhofstrasse 11, 8422 Pfungen (nachfolgend HLS-Service), in Heizung und Sanitär. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind. Ergänzend gilt das Schweizerische Obligationenrecht, insbesondere die Bestimmungen über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

2. Offerte

Offerten sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nichts anderes darin steht. Sie beruhen auf den Angaben und Fotos des Kunden und auf einer Besichtigung, soweit sie stattgefunden hat.

Zeigt sich während der Arbeit, dass der offerierte Betrag deutlich überschritten wird, informiert HLS-Service den Kunden, bevor weitergearbeitet wird. Zusätzliche Arbeiten, die der Kunde wünscht, werden nach Aufwand verrechnet.

3. Auftrag

Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich oder mündlich annimmt oder HLS-Service mit der Arbeit beauftragt. Kleine Reparaturen ohne Offerte werden nach Aufwand ausgeführt.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Arbeiten nach Aufwand werden nach der geleisteten Arbeitszeit und dem verwendeten Material verrechnet. Fahrzeit und Kleinmaterial werden separat ausgewiesen, wenn die Offerte sie nicht einschliesst.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und Wasser sowie Strom zur Verfügung stehen. Er weist auf verdeckte Leitungen und besondere Verhältnisse hin, soweit er sie kennt. Bewilligungen, etwa der Vermieterin oder der Stockwerkeigentümer, holt der Kunde ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6. Ausführung und Termine

Termine werden gemeinsam vereinbart. Verzögert sich die Arbeit aus Gründen, die HLS-Service nicht zu vertreten hat, etwa bei verspäteter Lieferung von Material, verschiebt sich der Termin entsprechend. HLS-Service darf für einzelne Arbeiten ausgewiesene Fachbetriebe beiziehen und bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.

7. Abnahme

Nach Abschluss der Arbeit wird das Ergebnis gemeinsam angeschaut. Nimmt der Kunde die Anlage in Gebrauch, gilt die Arbeit als abgenommen.

8. Mängel und Garantie

Mängel meldet der Kunde innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung. HLS-Service behebt Mängel an der eigenen Arbeit kostenlos innert angemessener Frist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Mängelhaftung im Werkvertrag (Art. 367 bis 371 OR).

Für eingebaute Geräte und Apparate gilt die Garantie des Herstellers. Keine Haftung besteht für normale Abnützung, Kalk, unsachgemässe Bedienung sowie für Eingriffe Dritter. Für Material, das der Kunde selbst beschafft hat, übernimmt HLS-Service keine Garantie.

9. Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei grösseren Aufträgen kann HLS-Service eine Anzahlung oder Teilrechnungen nach Baufortschritt verlangen, wenn dies in der Offerte steht. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 Prozent (Art. 104 OR).

10. Haftung

HLS-Service haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt.

11. Datenschutz

Wie HLS-Service Personendaten bearbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 32 ZPO), bleiben vorbehalten.

Stand: November 2026

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